R & S  Produkte
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma TecPro

1. Angebot und Vertragsabschluß

Angebote sind freibleibend. Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Der Vertrag ist geschlossen, wenn der Auftrag von uns schriftlich bestätigt oder die Lieferung widerspruchslos ausgeführt wird.

Mündliche Nebenabreden gelten nicht.

Abtretungen von Rechten oder Pflichten aus unseren Verträgen an Dritte sind nur dann wirksam, wenn wir der Abtretung schriftlich zugestimmt haben.


2. Zahlung

Der Kaufpreis ist zur Zahlung fällig innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware mit einem Skontoabzug von 3% oder innerhalb von 30 Tagen netto. Im Fall des Verzuges berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 288 BGB.


3. Abnahme und Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Liefertermin abzunehmen. Dies gilt auch für Teillieferungen.

Sollte die gelieferte Ware mangelhaft sein, sind diese Mängel innerhalb von 8 Tagen nach Eingang beim Kunden schriftlich anzuzeigen.

Die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden ist grundsätzlich ausgeschlossen.


4. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.

Dem Käufer ist die Weiterveräußerung gestattet. Für diesen Fall gilt jetzt  schon  ein
 
sogenannter verlängerter Eigentumsvorbehalt als vereinbart, d.h. die Forderung, die der Käufer gegen seinen Abnehmer erwirbt, wird im vor hinein abgetreten.


5. Maße und Gewichte

Alle Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben, insbesondere physikalische und chemische gelten nicht als zugesichert. Sie sind Näherungsangaben.

Technische Änderungen, die eine Produktverbesserung darstellen, können wir ohne vorherige Ankündigung in die laufenden Serien aufnehmen.


6. Terminzusagen

Zugesagte Termine werden eingehalten. Diese Termine sind jedoch ebenfalls nicht Gegenstand der Vereinbarung, sondern lediglich Näherungswerte. Waren, die speziell für den Kunden bei einem Vorlieferanten bestellt werden, werden mit der Maßgabe zugesagt, dass der Vorlieferant lieferfähig und termintreu ist.


7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Moers.


8. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so beeinträchtigt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die beteiligten werden sich auf eine gültige Fassung einigen, die dem vertraglich Gewollten möglichst nahe kommt.

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